Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Online-Buchung
eines Kurses bei Hebammerei Much und Partnerinnen
1) Vertragspartner*in
Vertragspartner*in für den Kurs ist die jeweilige Kursleitung. Bei folgenden Kursen ist dies die
Hebammerei Much und Partnerinnen:
Geburtsvorbereitungskurs, Rückbildungskurs, Stillvorbereitung, Säuglingspflege, Beikostseminar.
Für diese Kurse der Hebammerei Much und Partnerinnen gelten die nachfolgenden
Teilnahmebedingungen und AGBs.
2) Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt verbindlich über das Online-Buchungssystem. Mit Absenden der
Anmeldung wird ein verbindlicher Vertrag über die Kursteilnahme geschlossen. Eine
automatische Buchungsbestätigung wird per E-Mail versendet.
3) Leistungen und Kursinhalte
Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst 7 Kursstunden à 120 Minuten, der Rückbildungskurs 7
Kursstunden á 90 Minuten. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Neue
Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden und
können auch keine anderen Kursteilnehmenden ersetzen.
Stillvorbereitung und Säuglingspflege sind Einzelntermine mit einer Kursdauer von jeweils 180
Minuten, bzw. 120 Minuten beim Beikostseminar. Partner*innen sind gesondert anzumelden
und zahlen ebenfalls die jeweils ausgeschriebene Teilnahmegebühr.
4) Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder
Unsicherheiten sollte vor Kursbeginn ärztlicher Rat eingeholt werden.
5) Kursgebühren und Abrechnung
Rückbildungskurs und Geburtsvorbereitungskurs: Kursstunden, die in Anspruch genommen
wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung
richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebamme nach § 134a
SGB V.
Die Kursteilnehmerin verpflichtet sich dazu, alle von der Hebamme erbrachten Leistungen
einzeln zu quittieren, um die Abrechnung mit der Krankenkasse zu ermöglichen.
Privatversicherte Kursteilnehmerinnen erhalten nach Ende des Kurses eine Rechnung über die
Kursgebühr, die bei ihrer Krankenversicherung eingereicht werden kann. Eine Garantie über die
Übernahme der Gebühren durch die privaten Versicherungen besteht nicht und muss von der
Privatversicherten selbst in Erfahrung gebracht werden.
Alle anderen Kurse sind private Wahlleistungen und werden nicht von der Krankenkasse
erstattet. Die Teilnehmerin verpflichtet sich die Kursgebühr privat zu entrichten. Hierzu erhält
sie nach dem Kurs eine Rechnung über die ausgeschriebene Kursgebühr. Eine kurzfristige
Absage der Teilnahme außerhalb der Stornierungsfrist entbindet die Teilnehmerin nicht von
dieser Pflicht.
6. Versäumte Kursstunden
Bei Absehbarkeit der Abwesenheit muss die Kursteilnehmerin der Hebamme so früh wie
möglich Bescheid geben.
Versäumt die Teilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch
unabhängig vom Grund oder der vorherigen Bekanntgabe der Abwesenheit.
Fehlstunden werden entsprechend der jeweiligen geltenden Hebammen-Gebührenordnung
oder der in der Kursbuchung vereinbarten Teilnahmegebühr privat in Rechnung gestellt.
Kursteilnehmerinnen, die den Kurs zwar gebucht, aber nicht daran teilgenommen haben, wird
die volle Kursgebühr berechnet.
Nicht wahrgenommene Kursstunden können nicht nachgeholt werden.
7. Verlegung von Kursstunden
Die Hebamme behält sich das Recht vor, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
8. Partner*innen-Gebühr beim Geburtsvorbereitungskurs
Die Partner*innen-Gebühr beim Geburtsvorbereitungskurs beträgt 80 € (4 × 20 € für vier
Partner*innenstunden), bzw 120€ für den gesamten Geburtsvorbereitungs-Crashkurs und wird
nach dem Kurs in Rechnung gestellt und von den teilnehmenden Partner*innen überwiesen.
9. Datenschutz
Im Rahmen dieses Vertrages werden personenbezogene Daten, Daten zum sozialen Status
sowie medizinisch notwendige Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der
Zweckbestimmung unter Beachtung der Datenschutzregelungen an Dritte (z. B. Kostenträger,
Abrechnungsstellen) übermittelt.
Die Hebammen unterliegen der Schweigepflicht. Diese ist nur aufgehoben, wenn eine
gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der Daten besteht.
10. Haftungsausschluss
Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an Eigentum oder Gesundheit
haftet die Hebamme nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Inhalte empfohlener
Bücher, Podcasts oder anderer Medien übernimmt die Hebamme keine Haftung.
11. Kündigung/Stornierung
Eine vorzeitige Stornierung/Kündigung ist bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei
möglich. Diese muss schriftlich per Mail an hallo@hebammerei-bayreuth.de erfolgen. Erfolgt die
Kündigung später als drei Wochen vor Kursbeginn, wird die volle Kursgebühr privat in Rechnung
gestellt.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund
gilt jedoch nur ein solcher, der in der Person des jeweils anderen Vertragspartners liegt. Hierzu
zählen schwere Krankheit oder Tod des Vertragspartners.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Online-Buchung
eines Kurses bei Hebammerei Much und Partnerinnen
1) Vertragspartner*in
Vertragspartner*in für den Kurs ist die jeweilige Kursleitung. Bei folgenden Kursen ist dies die
Hebammerei Much und Partnerinnen:
Geburtsvorbereitungskurs, Rückbildungskurs, Stillvorbereitung, Säuglingspflege, Beikostseminar.
Für diese Kurse der Hebammerei Much und Partnerinnen gelten die nachfolgenden
Teilnahmebedingungen und AGBs.
2) Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung erfolgt verbindlich über das Online-Buchungssystem. Mit Absenden der
Anmeldung wird ein verbindlicher Vertrag über die Kursteilnahme geschlossen. Eine
automatische Buchungsbestätigung wird per E-Mail versendet.
3) Leistungen und Kursinhalte
Der Geburtsvorbereitungskurs umfasst 7 Kursstunden à 120 Minuten, der Rückbildungskurs 7
Kursstunden á 90 Minuten. Die einzelnen Kursstunden bauen aufeinander auf. Neue
Teilnehmerinnen können daher nicht in einen laufenden Kurs aufgenommen werden und
können auch keine anderen Kursteilnehmenden ersetzen.
Stillvorbereitung und Säuglingspflege sind Einzelntermine mit einer Kursdauer von jeweils 180
Minuten, bzw. 120 Minuten beim Beikostseminar. Partner*innen sind gesondert anzumelden
und zahlen ebenfalls die jeweils ausgeschriebene Teilnahmegebühr.
4) Teilnahmevoraussetzungen und Eigenverantwortung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung. Bei gesundheitlichen Einschränkungen oder
Unsicherheiten sollte vor Kursbeginn ärztlicher Rat eingeholt werden.
5) Kursgebühren und Abrechnung
Rückbildungskurs und Geburtsvorbereitungskurs: Kursstunden, die in Anspruch genommen
wurden, rechnet die Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse ab. Die Vergütung
richtet sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebamme nach § 134a
SGB V.
Die Kursteilnehmerin verpflichtet sich dazu, alle von der Hebamme erbrachten Leistungen
einzeln zu quittieren, um die Abrechnung mit der Krankenkasse zu ermöglichen.
Privatversicherte Kursteilnehmerinnen erhalten nach Ende des Kurses eine Rechnung über die
Kursgebühr, die bei ihrer Krankenversicherung eingereicht werden kann. Eine Garantie über die
Übernahme der Gebühren durch die privaten Versicherungen besteht nicht und muss von der
Privatversicherten selbst in Erfahrung gebracht werden.
Alle anderen Kurse sind private Wahlleistungen und werden nicht von der Krankenkasse
erstattet. Die Teilnehmerin verpflichtet sich die Kursgebühr privat zu entrichten. Hierzu erhält
sie nach dem Kurs eine Rechnung über die ausgeschriebene Kursgebühr. Eine kurzfristige
Absage der Teilnahme außerhalb der Stornierungsfrist entbindet die Teilnehmerin nicht von
dieser Pflicht.
6. Versäumte Kursstunden
Bei Absehbarkeit der Abwesenheit muss die Kursteilnehmerin der Hebamme so früh wie
möglich Bescheid geben.
Versäumt die Teilnehmerin einzelne Stunden, behält die Hebamme ihren Gebührenanspruch
unabhängig vom Grund oder der vorherigen Bekanntgabe der Abwesenheit.
Fehlstunden werden entsprechend der jeweiligen geltenden Hebammen-Gebührenordnung
oder der in der Kursbuchung vereinbarten Teilnahmegebühr privat in Rechnung gestellt.
Kursteilnehmerinnen, die den Kurs zwar gebucht, aber nicht daran teilgenommen haben, wird
die volle Kursgebühr berechnet.
Nicht wahrgenommene Kursstunden können nicht nachgeholt werden.
7. Verlegung von Kursstunden
Die Hebamme behält sich das Recht vor, einzelne Kursstunden bei Bedarf kurzfristig zu verlegen.
8. Partner*innen-Gebühr beim Geburtsvorbereitungskurs
Die Partner*innen-Gebühr beim Geburtsvorbereitungskurs beträgt 80 € (4 × 20 € für vier
Partner*innenstunden), bzw 120€ für den gesamten Geburtsvorbereitungs-Crashkurs und wird
nach dem Kurs in Rechnung gestellt und von den teilnehmenden Partner*innen überwiesen.
9. Datenschutz
Im Rahmen dieses Vertrages werden personenbezogene Daten, Daten zum sozialen Status
sowie medizinisch notwendige Daten erhoben, gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der
Zweckbestimmung unter Beachtung der Datenschutzregelungen an Dritte (z. B. Kostenträger,
Abrechnungsstellen) übermittelt.
Die Hebammen unterliegen der Schweigepflicht. Diese ist nur aufgehoben, wenn eine
gesetzliche Verpflichtung zur Weitergabe der Daten besteht.
10. Haftungsausschluss
Die Teilnahme am Kurs erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden an Eigentum oder Gesundheit
haftet die Hebamme nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für Inhalte empfohlener
Bücher, Podcasts oder anderer Medien übernimmt die Hebamme keine Haftung.
11. Kündigung/Stornierung
Eine vorzeitige Stornierung/Kündigung ist bis spätestens drei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei
möglich. Diese muss schriftlich per Mail an hallo@hebammerei-bayreuth.de erfolgen. Erfolgt die
Kündigung später als drei Wochen vor Kursbeginn, wird die volle Kursgebühr privat in Rechnung
gestellt.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund
gilt jedoch nur ein solcher, der in der Person des jeweils anderen Vertragspartners liegt. Hierzu
zählen schwere Krankheit oder Tod des Vertragspartners.
12. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit
der übrigen Regelungen unberührt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.